Beistandschaft Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann beim zuständigen Jugendamt eine Beistandschaft für ein Kind bestellt werden. Der vom Jugendamt bestimmte Beistand hilft dem Sorgeberchtigten bei den Unterhaltsansprüchen und bei der Vaterschaftfestellung. Haben beide Elternteile die elterlicher kann von beiden ein Antrag auf Beistandschaft gestellt werden.Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht kann nur der [ Read More ]